Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kurse
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse
1. Anmeldung
Die Teilnehmerzahl am Kurs ist auf 2 Teilnehmer begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges angenommen.
2. Kursgebühren
Die Kursgebühr beträgt 1.047,00 Euro (Kompaktkurs Partner Pferd) bzw. 897,00 Euro (bei Frühbuchung - Bedingungen siehe Angebote - Kompaktkurs Partner Pferd) . Die Kursgebühr ist innerhalb von 4 Wochen nach Eingang der Anmeldung zu überweisen. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Kurs. Die Zahlungsverpflichtung in voller Höhe durch die/den Teilnehmer/in wird hierdurch nicht berührt.
3. Vorbehalt
Die Veranstalter behalten sich vor, den Kurs aus bestimmten Gründen (z. B. Krankheit oder wenn weniger als 3 Teilnehmer gemeldet sind) bzw. aus organisatorischen oder sonstigen Gründen abzusagen. Die Teilnehmer werden bei Absage des Kurses spätestens 2 Tage vor Kursbeginn benachrichtigt. Die bereits geleistete Zahlung wird spätestens innerhalb einer Woche nach geplantem Kursbeginn erstattet.
4. Ausbildungsinhalt
Wetterbedingte oder organisatorische Änderungen bzgl. des Kursablaufs behalten wir uns vor. Die Kursinhalte bleiben davon jedoch unberührt.
5. Haftung
Die Teilnahme an dem Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung der Kursleiterin Petra Friedrich und der von ihr eingesetzten Personen ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
6. Stornierung/Ersatzteilnehmer
Bei einer fristgerechten Stornierung erfolgt eine anteilige Rückvergütung der bereits gezahlten Summen, abzüglich nachfolgender prozentualer Anteile:
- bis 30 Tage vor Kursbeginn 5%
- bis 22 Tage vor Kursbeginn 20%
- bis 15 Tage vor Kursbeginn 45%
- bis 08 Tage vor Kursbeginn 50%
- ab 07 Tage vor Kursbeginn 75%
Die Stornierung ist dann fristgerecht, wenn sie innerhalb des vorgezeichneten Zeitrahmens schriftlich eingeht. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Petra Friedrich. Stornierungen können nur schriftlich erfolgen. Ich empfehle Einschreiben inkl. Rückschein als Nachweis.
Der/dem Teilnehmer/in bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist.
Ein Ersatzteilnehmer kann vor Ausbildungsbeginn gestellt werden, sofern dieser sämtliche bestehende Verpflichtungen des Teilnehmers uneingeschränkt übernimmt und dieses schriftlich vor Kursaufnahme bestätigt. Wir behalten uns vor, den vorgeschlagenen Ersatzteilnehmer aus wichtigem Grund abzulehnen.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort.